Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Webshop (B2C)

Artikel 1 - Definitionen

  1. Switch-Depot, etabliert in Wieringerwerf, KVK-Nummer 74457233, wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet.

  2. Die andere Partei des Verkäufers wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.

  3. Parteien sind Verkäufer und Käufer zusammen.

  4. Die Vereinbarung ist durch die Vereinbarung zwischen den Parteien gedacht.

Artikel 2 - Anwendbarkeit der allgemeinen Bedingungen

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Angebote, Vereinbarungen und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren von oder im Namen des Verkäufers.

  2. Die Abweichung von diesen Bedingungen kann nur von den schriftlichen Parteien vereinbart werden.

Artikel 3 - Zahlung

  1. Der vollständige Kaufpreis wird immer sofort in der Webshop bezahlt. Für Reservierungen wird in einigen Fällen eine Kaution erwartet. In diesem Fall erhält der Käufer den Nachweis der Reservierung und der Vorauszahlung.

  2. Bezahlt Käufer nicht rechtzeitig, dann ist er standardmäßig. Wenn der Käufer standardmäßig bleibt, ist der Verkäufer berechtigt, die Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat.

  3. Bleibt der Käufer standardmäßig, dann wird der Verkäufer zur Erholung fortfahren. Die Kosten in Bezug auf diese Erholung werden vom Käufer getragen. Diese Erfassungskosten werden auf der Grundlage der Entscheidung für außergerichtliche Sammelkosten berechnet.

  4. Bei Liquidation, Insolvenz, Anbindung oder Aussetzung der Zahlung des Käufers ist der Fortschritt des Verkäufers auf dem Käufer sofort fällig und zahlbar.

  5. Wenn der Käufer seine Zusammenarbeit bei der Durchführung des Vertragsvertrags ablehnt, ist er immer noch verpflichtet, den vereinbarten Preis an den Verkäufer zu zahlen.

Artikel 4 - Angebote, Angebote und Preis

  1. Angebote sind unverbindlich, es sei denn, ein Annahmezeitraum wird im Angebot erwähnt. Wenn das Angebot nicht innerhalb dieser angegebenen Periode akzeptiert wird, läuft das Angebot ab.

  2. Lieferzeiten in den Ausschreibungen sind indikativ und berechtigen nicht das Recht auf Auflösungen oder Entschädigung, es sei denn, die Parteien haben sich ausdrücklich schriftlich vereinbart.

  3. Angebote und Angebote gilt nicht für Wiederholungsaufträge automatisch. Die Parteien müssen dies ausdrücklich und schriftlich einhalten.

  4. Der auf Angebot, Zitate und Rechnungen aufgeführte Preis besteht aus dem Kaufpreis einschließlich der MwSt. Und sonstigen staatlichen Abgaben.

Artikel 5 - Widerrufsrecht

  1. Der Verbraucher erhält das Recht, die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestellung (Rückzug rechts) zu zersetzen. Der Zeitraum beginnt ab dem Moment, an dem der (ganze) Reihenfolge vom Verbraucher eingeht.

  2. Es gibt kein Widerrufsrecht, wenn die Produkte entsprechend ihren Spezifikationen maßgeschneidert oder nur nachhaltig sind.

  3. Der Verbraucher kann das Widerrufsformular eines Verkäufers verwenden. Der Verkäufer ist verpflichtet, dies unmittelbar nach dem Antrag des Käufers an den Käufer zu treffen.

  4. Während der Reflexionszeit behandeln die Verbraucher das Produkt und die Verpackung sorgfältig. Er wird das Produkt nur auspacken oder verwenden, soweit es erforderlich ist, das Produkt zu beurteilen, ob er das Produkt wünscht

behalten. Wenn er sein Widerrufsrecht nutzt, wird er das ungenutzte und unbeschädigte Produkt sein

behalten. Wenn er sein Widerrufsrecht nutzt, wird er das ungenutzte und unbeschädigte Produkt mit allen mitgelieferten Zubehör zurückgeben und - falls vernünftig möglich - im ursprünglichen Versandpaket an den Verkäufer gemäß den angemessenen und klaren Anweisungen, die vom Unternehmer bereitgestellt wird.

Artikel 6 - Änderung der Vereinbarung

  1. Wenn es während der Umsetzung des Abkommens erscheint, dass es notwendig ist, dass es notwendig ist, dass die ordnungsgemäße Ausführung der Zuordnung zur Änderung oder Ergänzung der zu erledigenden Arbeiten erforderlich ist, passen die Parteien die Parteien den Zeitabkommen und in der gegenseitigen Beratung entsprechend an.

  2. Wenn sich die Parteien einig sind, dass die Vereinbarung geändert oder ergänzt wird, kann die Zeit des Abschlusses der Umsetzung dadurch beeinflusst werden. Der Verkäufer informiert den Käufer so schnell wie möglich.

  3. Wenn die Änderung zu oder Ergänzungen der Vereinbarung finanzielle und / oder qualitative Folgen hat, informiert der Käufer den Käufer den Verkäufer im Voraus schriftlich darüber informiert.

  4. Wenn die Parteien ein Festpreis vereinbart haben, weist der Verkäufer darauf hin, inwieweit die Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung zu einem Überschreiten dieses Preises führt.

  5. Durch Abweichung von den Bestimmungen des dritten Absatzes dieses Artikels kann der Verkäufer keine zusätzlichen Kosten aufladen, wenn die Änderung oder Ergänzung das Ergebnis der Umstände ist, die ihm zurückzuführen sind.

Artikel 7 - Liefer- und Risikomanagement

1. Sobald die vom Käufer erworbene Kauf gekauft wurde, geht das Verkäuferrisiko an den Käufer.

Artikel 8 - Forschung und Beschwerden

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die mitgelieferte Lieferung zum Zeitpunkt der (AF) zu prüfen, jedoch in jedem Fall innerhalb der kürzesten Zeit zu untersuchen. Darüber hinaus sollte der Käufer untersuchen, ob Qualität und Quantität der gelieferten Zustellung dessen entspricht, was die Parteien vereinbart haben, zumindest diese Qualität und Quantität erfüllen die Anforderungen, die im normalen (Handels-) Verkehr gelten.

  2. Beschwerden in Bezug auf Beschädigungen, Mängel, Mängel oder Verluste der gelieferten Waren müssen vom Käufer innerhalb von 10 Werktagen des Tags der Lieferung der Ware schriftlich eingereicht werden.

  3. Nach der Bewertung der Beschwerde innerhalb des angegebenen Zeitraums hat der Verkäufer das Recht, entweder zu reparieren oder zu reparieren oder zu liefern oder von Lieferung und Käufer zu unterlassen und einen Käufer zu unterlassen, um eine Gutschrift für diesen Teil des Kaufpreises zu senden.

  4. Niedrig und / oder im Zweig übliche Abweichungen und Qualitätsunterschiede, Anzahl, Größe oder Ziel kann dem Verkäufer nicht widersprechen.

  5. Beschwerden in Bezug auf ein bestimmtes Produkt haben keinen Einfluss auf Produkte oder Teile, die zur gleichen Vereinbarung gehören.

  6. Nach der Bearbeitung der Ware am Käufer werden keine Beschwerden mehr akzeptiert.

Artikel 9 - Proben und Modelle

  1. Wenn ein Beispiel oder ein Modell des Käufers angezeigt oder zur Verfügung gestellt wird, wird der vermutete nur als Indikation bereitgestellt, ohne dass der zu liefernde Koffer beantwortet wird. Dies ist anders, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass der zu lieferende Fall entspricht.

  2. In Abkommen in Bezug auf eine Immobilie werden auch Angabe der Oberfläche oder anderer Abmessungen und Indikationen nur als Hinweis genannt, ohne dass der zu liefernde Koffer beantworten muss.

Artikel 10 - Lieferung

  1. Die Lieferung findet 'AF Factory / Shop / Warehouse' statt. Dies bedeutet, dass alle Kosten für den Käufer sind.

  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Dinge abzunehmen, wenn der Verkäufer es ihm liefert oder liefern, oder

    Zu dem Zeitpunkt, zu dem diese Fragen gemäß der Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden.

  3. Wenn die Kupferabnahme ablehnt oder fahrlässig ist, um Informationen oder Anweisungen bereitzustellen, die für erforderlich sind

    Lieferung, Verkäufer ist berechtigt, den Fall für das Konto und die Gefahr des Käufers zu sparen.

  4. Wenn die Dinge geliefert werden, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferkosten aufzuladen.

  5. Wenn der Verkäufer Käuferdaten für die Umsetzung der Vereinbarung benötigt, fängt die Lieferzeit ein

  1. Wenn der Verkäufer Kupferdaten für die Umsetzung der Vereinbarung benötigt, hat die Lieferzeit nach dem Käufer diese Daten an den Verkäufer zur Verfügung gestellt.

  2. Eine begrenzte angegebene Lieferung für die Lieferung ist indikativ. Dies ist nie ein tödlicher Begriff. Wenn der Zeitraum überschritten wird, muss der Käufer einen Verkäufer schriftlich angeben.

  3. Der Verkäufer ist berechtigt, Dinge in Teilen zu liefern, es sei denn, die Parteien haben sich schriftlich oder kein selbständiger Wert vereinbart. Bei Lieferung in Teilen ist der Verkäufer berechtigt, diese Teile separat in Rechnung zu stellen.

Artikel 11 - höhere Gewalt

  1. Wenn der Verkäufer seine Verpflichtungen nicht in der Zeit oder nicht ordnungsgemäß aufgrund höherer Gewalt erfüllen kann, haftet er nicht für Schäden, die vom Käufer gelitten haben.

  2. Für das Ereignis höherer Gewalt, auf jeden Fall, in jedem Fall, dass der Verkäufer zum Zeitpunkt des Eintritts in das Abkommen nicht berücksichtigt, wodurch die normale Durchführung der Vereinbarung nicht vernünftigerweise vom Käufer wie z. Zum Beispiel Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Real, Belästigung, Sabotage, Terrorismus, Energieversagen, Flut, Erdbeben, Feuer, Geschäftsberuf, Arbeitsstreiks, Arbeiterausschluss, änderte Regierungsmaßnahmen, Transportschwierigkeiten und andere Fehlfunktionen in das Unternehmen des Verkäufers.

  3. Darüber hinaus bedeuten die Parteien unter hoher Gewalt den Umstand, den Anbietern, von denen der Verkäufer von der Durchführung des Abkommens abhängt, nicht den vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer entspricht, es sei denn, dies ist schuld.

  4. Wenn eine Situation, auf die oben genannt wird, wodurch der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht an den Käufer entsprechen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Verkäufer seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Wenn die in dem vorherige Satz genannte Situation 30 Kalendertage dauerte, haben die Parteien das Recht, das schriftliche oder teilweise schriftliche Schreibvertrag aufzulösen.

  5. Für den Fall, dass die höhere Gewalt seit über drei Monaten fortgesetzt wird, hat der Käufer das Recht, das Abkommen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die Auflösung kann nur über einen eingetragenen Brief erfolgen.

Artikel 12 - Übertragung von Rechten

1. Die Rechte einer Partei aus dieser Vereinbarung können ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht übertragen werden. Diese Bestimmung dient als Klausel mit dem Eigentumsrecht gemäß Artikel 3: 8343, zweiter Absatz, Zivilgesetzbuch.

Artikel 13 - Eigentumsvorbehalt und Retentionsgesetz

  1. Die beim Verkäufer verfügbaren Waren und Teile bleiben das Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den gesamten vereinbarten Preis bezahlt hat. Bis dahin kann der Verkäufer sich auf seinen Eigentumsvorbehalt verlassen und die Dinge zurücknehmen.

  2. Wenn die vereinbarten Beträge nicht rechtzeitig erfüllt sind, hat der Verkäufer das Recht, die Arbeit auszusetzen, bis der vereinbarte Teil noch erfüllt ist. Es gibt dann Gläubigerabwesenheit. In diesem Fall kann eine verspätete Lieferung dem Verkäufer nicht widersprochen werden.

  3. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, nicht zu verpfänden, um die von seinem Eigentumsvorbehalt erfindungsgemäßen Fragen nicht zu widersprechen.

  4. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Waren, die unter Eigentumsvorbehalt an den Käufer geliefert werden, sicherzustellen und gegen Feuer, Explosion und Wasserschaden versichert zu sein und den Diebstahl und die Politik auf der ersten Anfrage zu inspizieren.

  5. Wenn die Dinge noch nicht geliefert wurden, aber die vereinbarte Vorauszahlung oder der Preis wurde in Übereinstimmung mit der Vereinbarung nicht erfüllt, hat der Verkäufer das Recht auf Retention. Der Fall wird dann nicht geliefert, bis der Käufer vollständig und gemäß Vereinbarung gezahlt hat.

  6. Im Falle von Liquidation, Insolvenz oder Aussetzung der Zahlung von Käufer sind die Verpflichtungen des Käufers unmittelbar fällig und zahlbar.

Artikel 14 - Haftung

1. jegliche Haftung für Schäden, die aus oder in Bezug auf die Implementierung von a

  1. Jede Haftung für Beschädigungen, die aus oder in Bezug auf die Umsetzung einer Vereinbarung resultieren, ist immer auf den Betrag, der in dem betreffenden Fall der geschlossenen Haftpflichtversicherungen gezahlt wird, immer beschränkt. Dieser Betrag ist zuzüglich der Höhe des Selbstbehalts gemäß der entsprechenden Richtlinie.

  2. Nicht ausgeschlossen ist die Haftung des Verkäufers für Schäden, die das Ergebnis von Absicht oder bewusstem rücksichtslosen Verkäufer oder seinen leitenden Untergebenen ist.

Artikel 15 - obligatorisch obligatorisch

  1. Der Käufer ist verpflichtet, Beschwerden über die direkt an den Verkäufer durchgeführte Arbeiten zu melden. Die Beschwerde enthält eine detaillierte mögliche Beschreibung des Mankoos, damit der Verkäufer dazu angemessen reagieren kann.

  2. Wenn eine Beschwerde gut gegründet ist, ist der Verkäufer verpflichtet, es richtig zu korrigieren und möglicherweise ersetzt zu werden.

Artikel 16 - Garantien

  1. Wenn Garantien in der Vereinbarung enthalten sind, gilt Folgendes: Der Verkäufer garantiert, dass der verkaufte Vereinbarung die Vereinbarung erfüllt, dass sie ohne Defekte funktioniert, und dass es für die Verwendung geeignet ist, dass Kupfer es tut, es zu schaffen. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren, nachdem er vom Käufer verkauft wurde.

  2. Die vorgenannte Garantie besteht darin, eine solche Risikoverteilung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer festzulegen, dass die Folgen einer Verletzung einer Garantie immer voll auf Kosten und das Risiko des Verkäufers sind und der Verkäufer jemals auf eine Garantie in Bezug auf eine Garantie angewiesen kann. Artikel 6:75 BW. Die Bestimmungen des vorherigen Satzes gelten auch, wenn der Breaker bekannt war oder von der Forschungsführung bekannt gewesen sein könnte.

  3. Die vorgenannte Garantie gilt nicht, wenn der Fehler aufgrund einer falschen oder nicht ordnungsgemäßen Verwendung entstanden ist, oder wenn Änderungen ohne Erlaubnis getroffen wurden - ändert sich Änderungen oder haben Sie versucht oder haben die erworbenen Zwecke verwendet, für die es nicht beabsichtigt ist.

  4. Wenn die vom Verkäufer erbrachte Garantie auf einen von einem Dritten erzeugten Fall betrifft, ist die Garantie auf die von diesem Erzeuger bereitgestellte Garantie beschränkt.

Artikel 17 - geistiges Eigentum

  1. Schalterdepot behält alle geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrecht, Patentrecht, Markenrecht, Zeichnungen und Modelle richtig usw.) bei allen Produkten, Designs, Zeichnungen, Schriften, Trägern mit Daten oder anderen Informationen, Zitate, Bildern, Skizzen, Modellen, Modelle usw., es sei denn, die Parteien sind schriftlich etwas anderes vereinbart.

  2. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Erlaubnis des Link-Depots nicht, der Kunde darf, dass der Kunde ohne vorherige schriftliche Genehmigung an Dritte darstellt.

Artikel 18 - Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Das Switch-Depot ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.

  2. Änderungen an untergeordneter Bedeutung können jederzeit implementiert werden.

  3. Große wesentliche Änderungen deaktivieren das Depot im Voraus mit dem Kunden so weit wie möglich.

  4. Die Verbraucher sind berechtigt, die Vereinbarung im Falle einer erheblichen Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu aktualisieren

    sagen.

Artikel 19 - anwendbares Recht und kompetentes Gericht

  1. Nur das niederländische Recht gilt für jede Vereinbarung zwischen den Parteien.

  2. Das niederländische Gerichtshof im Bezirk, in dem ein geschaltetes Depot eingerichtet wird, ist ausschließlich zur Erkenntnis genehmigt

    Nehmen Sie etwaige Streitigkeiten zwischen den Parteien, es sei denn, das Gesetz verschreibt sich ansonsten.

  3. Die Anwendbarkeit des Wiener Vertriebskonvention ist ausgeschlossen.

  4. In einem Rechtsverfahren ein oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als unvernünftigDie Trennung werden berücksichtigt, die sonstigen Bestimmungen bleiben in Bezug auf die Macht.